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Ihre Musikschule im Frankfurter Westend

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
FED private Klavierschule Westend gUG (haftungsbeschränkt)
(gültig für alle Bereiche, ab dem 01.03.2022)
Präambel
Die Musikschule und der Vertragspartner beabsichtigen, ein Unterrichtsverhältnis miteinander zu begründen, wobei Einigkeit darüber besteht, dass ein pädagogischer Erfolg nur durch kontinuierliche Betreuung möglich ist und daher das Unterrichtsverhältnis unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung auf Dauer angelegt ist. Um ein qualitativer hoher Anspruch zu erfüllen und den altersbedingten Anspruch des Schülers/Vertragspartner an mehr Unterricht gerecht zu werden, erfolgt ab Vollendung des 11 Lebensjahres eine automatische Überleitung in die Tarifstufe 2 gemäß der derzeitigen gültigen Preisliste.
§ 1 Anmeldung und Aufnahme
Die Musikschule bietet eine musikalische Talentförderung und -Ausbildung in unterschiedlichen Unterrichtsformen an. Nähere Informationen sind in der Angebotsübersicht/ Gebührentabelle aufgelistet.
§ 2 Vertragsbeginn/ Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung von Seiten der Musikschule des eingereichten Aufnahmebogen/ Vertrag oder der zeitgleichen Gegenzeichnung.
(2) Der Vertragspartner wählt die Vertragsart selbst, laut der Angebotsübersicht.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt 28 Tage vor Ende der gewählten Vertragsart/Angebot. Die Kündigung kann online auf der Homepage www.frankfurter-klavierschule.com unter dem zu Verfügung gestellten Button „Kündigung Vertrag“ vorgenommen werden oder schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.
(4) Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Musikschule insbesondere dann vor, wenn sich der Vertragspartner mit der Zahlung des Unterrichtsbeitrages in Höhe von 3 Monaten in Verzug befindet und der Vertragspartner schriftlich gemahnt wurde.
§ 3 Widerruf
Der Schüler/Vertragspartner hat das Recht den geschlossenen Unterrichtsvertrag innerhalb von 14 Tage ab Unterschrift / oder Zugang der Bestätigung zu widerrufen.
Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und muss fristgerecht der Musikschule eingegangen sein.
Diese Unterrichtszeit gilt auch gleichzeitig als Probezeit. Während dessen kann der Unterrichtsvertrag durch einfache Mitteilung auf das Ende der nächsten bzw. laufenden Unterrichtsstunde gekündigt bzw. widerrufen werden.
Die Widerrufsbelehrung wird dem Vertragspartner separat ausgehändigt.
§ 4 Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Hessen.
§ 5 Unterrichtsort, Unterrichtszeit
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt.
§ 6 Unterrichtsgebühren
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bzw. Musikunterricht werden Unterrichtsgebühren erhoben. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der gewählten Vertragsart durch den Vertragspartner und der gültigen Preisliste.
Die Unterrichtsgebühren sind verstehen sich als Monatspreise und werden zum 10. Jeden Monats fällig. Die Zahlung der Unterrichtsgebühren erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug. Bei Rücklastschriften, die der Vertragspartner zu vertreten hat, berechnet die Musikschule eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,00 € pro Lastschrift, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Der Unterrichtsbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
Eine Erhöhung des Unterrichtsbeitrages bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Erhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Die Musikschule verpflichtet sich, den Vertragspartner mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Bei fristgemäßem Widerspruch gegen die Erhöhung des Unterrichtsbeitrages endet der Vertrag zwischen den Parteien mit Beginn des Monats der Erhöhung des Unterrichtsbeitrages.
Rückzahlungsansprüche des Vertragspartners werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit nächst fälligen Forderungen verrechnet, sofern der Vertragspartner keine andere Weisung erteilt.
§ 7 Erstattung von Unterrichtsgebühren bei Unterrichtsausfall
Bei der Bemessung des Unterrichtsbeitrages ist ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt. Sollte aus einem von der Musikschule zu vertretenden Grund mehr als zwei Mal in der Vertragslaufzeit der Unterricht ausfallen, werden die Unterrichtseinheiten nachgeholt.
Wird der Unterricht vom Vertragspartner kurzfristig (außer Krankheit) abgesagt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsbeitrages.
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozentin und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Frankfurter Klavierschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B.
Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.
Bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Vertragspartners von zusammenhängend mindestens vier Wochen besteht ein Rechtsanspruch Gutschrift des Unterrichtsbeitrages. Eine Vertragspause ist möglich. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
§ 8 Aufsicht
Die Aufsichtsplicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für den Vertragspartner.
§9 Datenschutz
Die Musikschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung (Vertragsmanagement, Abrechnungszwecke), sowie zur Erfüllung behördlicher Anforderungen. Weitere Details zu der Datenverarbeitung werden dem Vertragspartner separat mit dem Schreiben „Datenschutzmitteilung“ ausgehändigt.
§ 10 Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Unterrichtsangebote können besondere vertragliche Regelungen erfordern. Diese ersetzen dann die entsprechenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.
§ 11 Wirksamkeit von Abreden
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der Musikschule schriftlich bestätigt wurden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.03.2022 in Kraft.
Frankfurt am Main, 27.02.2022 Die Geschäftsleitung

 
 
 
 
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